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   BGH, 07.04.2011 - IX ZB 254/09   

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https://dejure.org/2011,9528
BGH, 07.04.2011 - IX ZB 254/09 (https://dejure.org/2011,9528)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - IX ZB 254/09 (https://dejure.org/2011,9528)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - IX ZB 254/09 (https://dejure.org/2011,9528)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4a InsO, § 20 Abs 1 InsO
    Insolvenzeröffnungsverfahren: Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners im Zusammenhang mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten; Umfang der Prüfung der Stundungsvoraussetzungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Abweisung eines Eröffnungsantrags nach § 26 Insolvenzordnung (InsO) nur bei Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags; Einschlägigkeit des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO bei unzureichenden Angaben des Schuldners zu seinem Antrag nach § 4a InsO über seine ...

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners im Zusammenhang mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten; Umfang der Prüfung der Stundungsvoraussetzungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners im Zusammenhang mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten; Umfang der Prüfung der Stundungsvoraussetzungen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO bei unzureichenden Angaben des Schuldners zu seinem Antrag nach § 4a InsO über seine wirtschaftlichen Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbegründete Rechtsbeschwerde in Insolvenzeröffnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.2005 - IX ZB 37/04

    Versagung der Stundung wegen unzureichender Angaben im Insolvenzantrag

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 254/09
    Auf diese Vorschrift kommt es jedoch nicht an, soweit es allein darum geht, ob der Schuldner zu seinem Antrag nach § 4a InsO hinreichende Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2005 - IX ZB 270/03, ZVI 2005, 120, 121; vom 3. Februar 2005 - IX ZB 37/04, ZVI 2005, 119).

    Dann können die Fragen nur die Klärung der Deckung der Verfahrenskosten und damit der Stundungsvoraussetzungen bezweckt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2005, aaO S. 120).

    All dies hat der Senat bereits mit den Beschlüssen vom 27. Januar 2005 (IX ZB 270/03, aaO S. 122 unter II.2.c) und vom 3. Februar 2005 (IX ZB 37/04, aaO S. 120) entschieden.

  • BGH, 27.01.2005 - IX ZB 270/03

    Versagung der Stundung wegen fehlender Mitwirkung des Schuldners im

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 254/09
    Auf diese Vorschrift kommt es jedoch nicht an, soweit es allein darum geht, ob der Schuldner zu seinem Antrag nach § 4a InsO hinreichende Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2005 - IX ZB 270/03, ZVI 2005, 120, 121; vom 3. Februar 2005 - IX ZB 37/04, ZVI 2005, 119).

    All dies hat der Senat bereits mit den Beschlüssen vom 27. Januar 2005 (IX ZB 270/03, aaO S. 122 unter II.2.c) und vom 3. Februar 2005 (IX ZB 37/04, aaO S. 120) entschieden.

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZB 118/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 254/09
    Eine Abweisung des Eröffnungsantrags nach § 26 InsO darf nur erfolgen, wenn der Antrag zulässig und - von der fehlenden Massekostendeckung abgesehen - begründet ist (BGH, Beschluss vom 13. April 2006 - IX ZB 118/04, ZIP 2006, 1056 Rn. 5; HK-InsO/Kirchhof, 5. Aufl., § 26 Rn. 18; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 26 Rn. 33; Jaeger/Schilken, InsO, § 26 Rn. 36; HmbKomm-InsO/Schröder, 3. Aufl., § 26 Rn. 56).
  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03

    Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 254/09
    Zwar ist ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten abzulehnen, wenn bereits zweifelsfrei feststeht, dass ein Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO vorliegt (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 72/03, ZVI 2005, 124).
  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 212/07

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unvollständiger Angaben über die

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 254/09
    Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts führt die Rechtsprechung des Senats, nach der im Falle eines zulässigen Eröffnungsantrags bereits ab Antragstellung eine umfassende Auskunftspflicht besteht (Beschluss vom 9. Oktober 2008 - IX ZB 212/07, ZVI 2009, 38 Rn. 9), nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • BGH, 12.06.2008 - IX ZB 205/07

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Insolvenzschuldners

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 254/09
    cc) Die damals dargelegten Grundsätze gelten nach wie vor (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - IX ZB 205/07, ZVI 2008, 515 Rn. 5 f).
  • BGH, 25.01.2023 - IV ZR 133/21

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG bei Bestehen des

    Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt dabei ihrerseits gemäß § 16 InsO ebenso nur einmal einen solchen Grund voraus wie die Abweisung eines Eröffnungsantrags mangels Masse gemäß § 26 InsO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - IX ZB 254/09, VuR 2011, 306 unter 2 a [juris Rn. 6] m.w.N.; vom 13. April 2006 - IX ZB 118/04, NZI 2006, 405 Rn. 5 f.).
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